Reguläre Altersgrenze

Zum Jah­res­wech­sel ist die regu­lä­re Alters­gren­ze auf 66 Jah­re ange­stie­gen. Die neue Alters­gren­ze gilt für Ver­si­cher­te, die 1958 gebo­ren wur­den. Für die­je­ni­gen, die spä­ter gebo­ren wur­den, erhöht sich das Ein­tritts­al­ter in 2‑Mo­nats-Schrit­ten wei­ter. 2031 wird die regu­lä­re Alters­gren­ze von 67 Jah­ren erreicht.

Rente ab 63

Bei der für beson­ders lang­jäh­rig Ver­si­cher­te (min­des­tens 35 Jah­re) mög­li­chen Ren­te ab 63 steigt die Alters­gren­ze für 1960 Gebo­re­ne auf 64 Jah­re und 4 Mona­te. Für spä­ter Gebo­re­ne erhöht sich das Ein­tritts­al­ter wei­ter. 2029 wird die dann gül­ti­ge Alters­gren­ze von 65 Jah­ren erreicht. Die Ren­te ab 63 ist aller­dings mit einem Abschlag ver­bun­den. Die­ser steigt mit der schritt­wei­sen Anhe­bung des Ren­ten­al­ters auf 67 Jah­re kon­ti­nu­ier­lich an.

Hinzuverdienstgrenzen

Die Hin­zu­ver­dienst­gren­zen für Ren­ten wegen ver­min­der­ter Erwerbs­fä­hig­keit stei­gen 2024. Beim Bezug einer Ren­te wegen teil­wei­ser Erwerbs­min­de­rung ergibt sich ab Janu­ar eine jähr­li­che Min­dest­hin­zu­ver­dienst­gren­ze von € 37.117,50, bei Ren­ten wegen vol­ler Erwerbs­min­de­rung sind es € 18.558,75.

Freiwillige Versicherung

Die Min­dest- und Höchst­bei­trä­ge für frei­wil­lig Ver­si­cher­te sind zum Jah­res­wech­sel gestie­gen. Der monat­li­che Min­dest­bei­trag erhöh­te sich von € 96,72 auf € 100,07, der Höchst­be­trag erhöh­te sich zum Jah­res­wech­sel von € 1.357,80 auf € 1.404,30 im Monat.

Höherer Steueranteil

Der Steu­er­an­teil der in 2024 in den Ruhe­stand gehen­den Steu­er­pflich­ti­gen erhöht sich von 83 auf 84 %. Steu­er­frei blei­ben nur noch 16 % der ers­ten vol­len Brut­to­jah­res­ren­te. Bestands­ren­ten sind hier­von nicht betrof­fen.

Stand: 28. Janu­ar 2024