Aktienbasierte Vergütungen wie Restricted Stock Units (RSUs) und Employee Stock Purchase Plans (ESPPs) sind vor allem bei internationalen Unternehmen und Konzernen mit US-Bezug weit verbreitet. Für Arbeitnehmer können diese Programme finanziell attraktiv sein, steuerlich sind sie jedoch häufig komplex.
Bei RSUs erhält der Arbeitnehmer Aktien in der Regel erst nach Ablauf einer bestimmten Vesting-Periode. Steuerlich relevant ist dabei meist nicht erst der spätere Verkauf, sondern bereits der Zeitpunkt, zu dem die Aktien übertragen bzw. freigegeben werden. Der Marktwert der Aktien kann dann als Arbeitslohn gelten und entsprechend lohnsteuerpflichtig sein.
Bei ESPPs erwerben Arbeitnehmer Aktien ihres Arbeitgebers häufig mit einem Rabatt. Auch dieser Preisvorteil kann in Deutschland als geldwerter Vorteil steuerpflichtig sein. US-amerikanische Sonderregelungen oder Haltefristen werden in Deutschland nicht automatisch übernommen.
Besondere Aufmerksamkeit ist zudem nach dem Erwerb oder Vesting erforderlich: Werden Aktien später verkauft, können Veräußerungsgewinne als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig sein. Auch Dividenden, Zinsen auf Verrechnungskonten sowie Währungsumrechnungen bei ausländischen Depots müssen korrekt berücksichtigt und dokumentiert werden.
Typische Fehler entstehen insbesondere dann, wenn ausländische Depots nicht vollständig in die deutsche Steuererklärung einbezogen werden oder Arbeitnehmer davon ausgehen, dass der Arbeitgeber bereits alle steuerlichen Pflichten erfüllt hat. Gerade bei internationalen Aktienprogrammen ist dies jedoch nicht immer der Fall. Nicht erklärte Kapitalerträge oder unvollständige Angaben können zu Steuernachzahlungen, Zinsen und im Einzelfall auch steuerstrafrechtlichen Risiken führen.
Wurden RSUs, ESPPs, Dividenden oder Veräußerungsgewinne in der Vergangenheit nicht oder nicht vollständig erklärt, sollte zeitnah geprüft werden, ob eine Korrektur oder gegebenenfalls eine strafbefreiende Selbstanzeige in Betracht kommt. Eine solche Anzeige muss vollständig, richtig und rechtzeitig erfolgen, damit sie ihre Wirkung entfalten kann.
Unser Rat: Arbeitnehmer mit aktienbasierter Vergütung sollten Vesting-Abrechnungen, Kaufbelege, Verkaufsabrechnungen, Dividendenbescheinigungen und Wechselkurse sorgfältig aufbewahren. Eine frühzeitige steuerliche Prüfung hilft, Nachzahlungen und Risiken zu vermeiden.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der steuerlichen Einordnung von RSUs und ESPPs, der Aufarbeitung vergangener Jahre sowie bei der rechtssicheren Kommunikation mit dem Finanzamt.