Der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kann mit erhöhten Beiträgen verbunden sein und für ältere Versicherte gilt das auch im Ruhestand. Denn wer als „freiwillig gesetzlich Versicherter“ eingestuft wird, zahlt Krankenversicherungsbeiträge auf jede Einkommensart – z. B. auch auf Mieteinnahmen, Zinsen und private Renten.
Im Ruhestand als pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner gilt nur, wer in der zweiten Hälfte des Arbeitslebens mindestens 90% der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war und eine gesetzliche Rente bezieht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob man im Arbeitsleben freiwillig gesetzlich krankenversichert war.