Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine vom Arbeitgeber finanzierte Ergänzung zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung der Arbeitnehmer, die ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten gewährt wird.
Sie bietet üblicherweise Leistungen wie Zahnersatz oder Assistance-Services.
Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich wird die bKV als geldwerter Vorteil (Sachbezug) qualifiziert, der im Rahmen der monatlichen Freigrenze von 50 Euro für Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt.
Für Arbeitgeber stellen die Beiträge voll absetzbare Betriebsausgaben dar.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, stehen wir Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.