Eine steu­er­li­che Son­der­ab­schrei­bung ermög­licht es pri­va­ten Eigen­tü­mern in fest­ge­leg­ten Sanie­rungs­ge­bie­ten, Moder­ni­sie­rungs- und Instand­set­zungs­maß­nah­men inner­halb von 12 Jah­ren zu 100 % abzu­schrei­ben.

Die Abschrei­bun­gen erfol­gen im Jahr der Fer­tig­stel­lung und in den 7 Fol­ge­jah­ren zu je 9 % und in den dar­auf­fol­gen­den 4 Jah­ren zu je 7 %.

Wesent­li­che Vor­aus­set­zun­gen sind

  • die Nut­zung des Objekts zur Ein­kunfts­er­zie­lung
  • eine offi­zi­el­le Beschei­ni­gung der Gemein­de sowie
  • der Abschluss einer Moder­ni­sie­rungs­ver­ein­ba­rung vor Bau­be­ginn

Die För­de­rung bezieht sich nur auf die rei­nen Moder­ni­sie­rungs­auf­wen­dun­gen. Kos­ten für den Erwerb der Alt­bau­sub­stanz unter­lie­gen den nor­ma­len Abschrei­bungs­sät­zen.

Für eigen­ge­nutz­te Immo­bi­li­en ist eine För­de­rung der Moder­ni­sie­rungs­kos­ten durch einen erhöh­ten Son­der­aus­ga­ben­ab­zug mög­lich.   

Wenn Sie hier­zu mehr erfah­ren möch­ten, spre­chen Sie uns ger­ne an.