Die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (bKV) ist eine vom Arbeit­ge­ber finan­zier­te Ergän­zung zur gesetz­li­chen oder pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung der Arbeit­neh­mer, die ohne Gesund­heits­prü­fung und War­te­zei­ten gewährt wird.

Sie bie­tet übli­cher­wei­se Leis­tun­gen wie Zahn­ersatz oder Assis­tance-Ser­vices.

Steu­er­lich und sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­lich wird die bKV als geld­wer­ter Vor­teil (Sach­be­zug) qua­li­fi­ziert, der im Rah­men der monat­li­chen Frei­gren­ze von 50 Euro für Arbeit­neh­mer steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­frei bleibt.

Für Arbeit­ge­ber stel­len die Bei­trä­ge voll absetz­ba­re Betriebs­aus­ga­ben dar.

Wenn Sie mehr dar­über erfah­ren möch­ten, ste­hen wir Ihnen ger­ne für wei­te­re Aus­künf­te zur Ver­fü­gung.