Was ändert sich konkret?
Wer Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen möchte – etwa für im Ausland lebende Angehörige – muss künftig unbedingt auf Überweisungen oder andere nachvollziehbare Zahlungsmethoden setzen. Barzahlungen gelten nicht mehr als ausreichender Nachweis. Auch Quittungen oder Empfangsbestätigungen genügen nicht, da sie leicht manipulierbar seien.
Hintergrund
Unterhaltsleistungen können bis zu einen bestimmten Höchstbetrag jährlich als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass sowohl die Bedürftigkeit der unterstützten Person als auch die tatsächliche Zahlung nachgewiesen werden.
Konsequenzen für Steuerpflichtige
Wer weiterhin bar zahlt, riskiert den Verlust des Steuerabzugs. Insbesondere in Fällen, in denen Angehörige im Ausland unterstützt werden und Bankverbindungen schwieriger sind, kann das zu Problemen führen.
Tipp
Für die steuerliche Anerkennung empfiehlt sich:
- Überweisungen oder Daueraufträge nutzen
- Kontoauszüge aufbewahren
- Schriftliche Vereinbarungen dokumentieren