Nach dem derzeitigen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 soll ab dem 1. Januar 2030 ein grundlegender Systemwechsel bei der umsatzsteuerlichen Organschaft stattfinden.
Demnach entsteht die umsatzsteuerliche Organschaft zukünftig nicht mehr automatisch bei Vorliegen der Voraussetzungen (finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung), sondern nur und erst durch einen expliziten elektronischen Antrag beim Finanzamt.
Steuerpflichtige können dann also selbst entscheiden, ob eine umsatzsteuerliche Organschaft eintreten soll oder nicht.
Ergänzt wird dieses neue Erklärungsmodell durch eine gesetzliche Klarstellung zu erweiterten Einbezugsmöglichkeiten für Personengesellschaften, was die Rechtssicherheit in diesem Bereich für die Steuerpflichtigen erhöht.
Es gilt nach wie vor, bestehende Strukturen rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Neuregelung zu überprüfen und ggfs. anzupassen.
Die endgültigen Ergebnisse und Details im weiteren Gesetzgebungsverfahren müssen aber auf jeden Fall abgewartet werden.