Aktuelle Meldungen für Sie

Hier finden Sie auf einen Blick die wichtigsten News aus den Bereichen Steuerberatung, Rechtsberatung, Heilberufeberatung und Wirtschaftsberatung. Natürlich schicken wir Ihnen gerne alle relevanten Themen auch per Newsletter zu.

Klicken Sie hierfür einfach auf den nachfolgenden Button.

Wer für sein Kind Unterhalt zahlt, übernimmt oft auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – doch steuerlich ist das kein Selbstläufer. Zwischen Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen lauert die Gretchenfrage: Wo genau gehört der Beitrag hin? Wer hier richtig einordnet, kann bares Geld sparen – wer falsch liegt, riskiert steuerliche Nachteile.
Wer ein Familienheim erbt, hofft auf eine steuerfreie Übergabe – doch der Gesetzgeber stellt klare Anforderungen. Nur bei Einhaltung bestimmter Fristen und Nutzungsbedingungen winkt eine Befreiung von der Erbschaftsteuer. In unserem Beitrag erfahren Sie, welche Kriterien erfüllt sein müssen, wo häufige Fallstricke lauern und wann das Finanzamt nachträglich zugreift.
Seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Rechnungsstellung (E‑Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend.  Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und die Integrität sowie Authentizität von E‑Rechnungen sicherzustellen, sollten Unternehmen folgende Prüfungsschritte beachten:
Eine aktuelle Analyse des BSI zur Sicherheitslage in Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen zeigt, dass viele Betreiber die Risiken unterschätzen. Die Studie “SiRiPrax 2024” macht deutlich, dass neben der technischen Absicherung auch organisatorische Maßnahmen unerlässlich sind.
Durch die Eröffnung klarer gesetzlicher Regelungen kann eine flexible und leicht zugängliche ärztliche Versorgung geschaffen werden. Insbesondere besteht auf diese Weise auch in strukturell schlechter versorgten Gebieten die Möglichkeit, eine leicht zugängliche Patientenversorgung zu gewährleisten. 
Die verpflichtende Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung entfällt für Kleinunternehmer ab dem Jahr 2024. Dies bedeutet eine erhebliche bürokratische Entlastung. 
Leasing-Sonderzahlungen stellen ein im Voraus gezahltes Nutzungsentgelt dar, das dem Zweck dient, die laufenden Leasingraten während der Gesamtlaufzeit des Vertrags zu mindern.
Flexiblere und individuellere Ausschüttungs- und Steuerplanung bei Kapitalgesellschaften.
Anfang des Jahres fand ein Wechsel in der Geschäftsführung von ARS ARCUS statt. Unser langjähriger Geschäftsführer, Herr Maximilian Amon, hat seine Position als Geschäftsführer abgegeben, bleibt dem Kanzleiteam jedoch weiterhin als Steuerberater erhalten.
Danach genügt es, wenn der Arbeitgeber die Abrechnung an einer digitalen Ausgabestelle bereitstellt; der tatsächliche Zugang beim Mitarbeiter sei dagegen kein in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers fallender Teil.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt die W‑IdNr. automatisiert und vollelektronisch im Hintergrund, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss oder Nachteile entstehen, unabhängig vom Zeitpunkt der Vergabe.
Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts stärkt die Position der Arbeitgeber, die Zweifel an AUs von außerhalb der EU haben.