Bei aus­län­di­schen Ban­ken und Bro­kern wird regel­mä­ßig kei­ne deut­sche Kapi­tal­ertrag­steu­er ein­be­hal­ten. Die erziel­ten Zin­sen, Divi­den­den und Ver­äu­ße­rungs­ge­win­ne sind daher grund­sätz­lich in der deut­schen Steu­er­erklä­rung zu berück­sich­ti­gen. Eine im Aus­land ein­be­hal­te­ne Quel­len­steu­er kann dabei gege­be­nen­falls ange­rech­net wer­den.

Doch auch bei einer deut­schen Bank besteht nicht auto­ma­tisch kei­ne Erklä­rungs­pflicht. Ent­schei­dend ist, ob auf die jewei­li­gen Kapi­tal­erträ­ge tat­säch­lich deut­sche Kapi­tal­ertrag­steu­er ein­be­hal­ten wur­de.

Dies ist ins­be­son­de­re bei einem Depot­ab­schluss ohne Treu­hand­mo­dell zu beach­ten: Die Anla­ge wird zwar über eine deut­sche Bank abge­wi­ckelt, das Depot bei der aus­län­di­schen Bank wird jedoch unmit­tel­bar auf Ihren Namen geführt. Die dar­aus erziel­ten Kapi­tal­erträ­ge sind daher regel­mä­ßig nicht in der zusam­men­ge­fass­ten Steu­er­be­schei­ni­gung der deut­schen Bank ent­hal­ten.

Es soll­te dann unbe­dingt dar­auf geach­tet wer­den, dass Ihnen die deut­sche Bank hier­für eine sepa­ra­te Erträg­nis­auf­stel­lung zur Ver­fü­gung stellt, damit die­se Erträ­ge nicht ver­se­hent­lich unbe­steu­ert blei­ben.

Sie sind unsi­cher, ob Ihre Kapi­tal­an­la­gen in der Steu­er­erklä­rung kor­rekt ange­ge­ben wer­den ? Spre­chen Sie uns an – wir prü­fen Ihre kon­kre­te Kon­stel­la­ti­on.