Bei ausländischen Banken und Brokern wird regelmäßig keine deutsche Kapitalertragsteuer einbehalten. Die erzielten Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne sind daher grundsätzlich in der deutschen Steuererklärung zu berücksichtigen. Eine im Ausland einbehaltene Quellensteuer kann dabei gegebenenfalls angerechnet werden.
Doch auch bei einer deutschen Bank besteht nicht automatisch keine Erklärungspflicht. Entscheidend ist, ob auf die jeweiligen Kapitalerträge tatsächlich deutsche Kapitalertragsteuer einbehalten wurde.
Dies ist insbesondere bei einem Depotabschluss ohne Treuhandmodell zu beachten: Die Anlage wird zwar über eine deutsche Bank abgewickelt, das Depot bei der ausländischen Bank wird jedoch unmittelbar auf Ihren Namen geführt. Die daraus erzielten Kapitalerträge sind daher regelmäßig nicht in der zusammengefassten Steuerbescheinigung der deutschen Bank enthalten.
Es sollte dann unbedingt darauf geachtet werden, dass Ihnen die deutsche Bank hierfür eine separate Erträgnisaufstellung zur Verfügung stellt, damit diese Erträge nicht versehentlich unbesteuert bleiben.
Sie sind unsicher, ob Ihre Kapitalanlagen in der Steuererklärung korrekt angegeben werden ? Sprechen Sie uns an – wir prüfen Ihre konkrete Konstellation.