Die Sanie­rung von his­to­ri­schen Gebäu­den ist oft kost­spie­lig, bie­tet aber gleich­zei­tig  Steu­er­spar­mög­lich­kei­ten. Über eine Son­der­ab­schrei­bung für Denk­mal­im­mo­bi­li­en belohnt der Staat pri­va­te Inves­to­ren, die kul­tur­his­to­risch wert­vol­le Gebäu­de erhal­ten.

Sanie­rungs­kos­ten für eine Denk­mal­im­mo­bi­lie kön­nen extrem schnell steu­er­lich gel­tend machen.

Im Jahr der Fer­tig­stel­lung und den fol­gen­den 7 Jah­ren jeweils 9 % pro Jahr.

Im Jahr 9 bis 12 jeweils 7 % pro Jahr.

Im Ergeb­nis haben Sie nach nur 12 Jah­ren 100 % der aner­kann­ten Sanie­rungs­kos­ten steu­er­lich abge­setzt.

Damit das Finanz­amt die Son­der­ab­schrei­bung gewährt, müs­sen stren­ge Kri­te­ri­en erfüllt sein:

Die Immo­bi­lie muss offi­zi­ell als Bau­denk­mal ein­ge­tra­gen sein oder zu einem geschütz­ten Ensem­ble gehö­ren.

Das Objekt muss nach der Sanie­rung ver­mie­tet oder gewerb­lich genutzt wer­den (z. B. auch als Feri­en­woh­nung). Hin­weis: Für die pri­va­te Eigen­nut­zung gibt es eine alter­na­ti­ve För­de­rung im Rah­men eines Son­der­aus­ga­ben­ab­zugs.

Die Denk­mal­schutz-Beschei­ni­gung: Ohne die offi­zi­el­le Beschei­ni­gung der zustän­di­gen Denk­mal­schutz­be­hör­de gibt es kei­ne Steu­er­erleich­te­rung.

Jede Maß­nah­me muss zwin­gend vor­ab mit der Denk­mal­schutz­be­hör­de abge­stimmt und von die­ser schrift­lich geneh­migt wer­den. Wer vor­ei­lig den ers­ten Hand­wer­ker beauf­tragt oder mit den Arbei­ten beginnt, bevor die Geneh­mi­gung vor­liegt, ver­liert die steu­er­li­che För­de­rung für die­se Kos­ten kom­plett.

Abwä­gung Steu­e­rer­par­nis ver­sus Mehr­kos­ten

Denk­mal­schutz bedeu­tet erhöh­te Auf­la­gen und einen hohen büro­kra­ti­schen Abstim­mungs­auf­wand. Die Steu­er­erspar­nis muss die­se poten­zi­el­len „Mehr­kos­ten“ amor­ti­sie­ren.

Die Son­der-AfA gilt zudem nur für die Sanie­rungs­kos­ten. Die rei­nen Anschaf­fungs­kos­ten für die Alt­bau­sub­stanz wer­den ledig­lich über die regu­lä­re, nor­ma­le Abschrei­bung (AfA) steu­er­lich berück­sich­tigt.

Pla­nen Sie den Kauf oder die Sanie­rung einer Denk­mal­im­mo­bi­lie, unter­stüt­zen wir Sie ger­ne bei der Umset­zung des Pro­jekts.