Eine steuerliche Sonderabschreibung ermöglicht es privaten Eigentümern in festgelegten Sanierungsgebieten, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen innerhalb von 12 Jahren zu 100 % abzuschreiben.
Die Abschreibungen erfolgen im Jahr der Fertigstellung und in den 7 Folgejahren zu je 9 % und in den darauffolgenden 4 Jahren zu je 7 %.
Wesentliche Voraussetzungen sind
- die Nutzung des Objekts zur Einkunftserzielung
- eine offizielle Bescheinigung der Gemeinde sowie
- der Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung vor Baubeginn
Die Förderung bezieht sich nur auf die reinen Modernisierungsaufwendungen. Kosten für den Erwerb der Altbausubstanz unterliegen den normalen Abschreibungssätzen.
Für eigengenutzte Immobilien ist eine Förderung der Modernisierungskosten durch einen erhöhten Sonderausgabenabzug möglich.
Wenn Sie hierzu mehr erfahren möchten, sprechen Sie uns gerne an.