Vorsteuererstattungen

Deut­sche Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer, die zum Vor­steu­er­ab­zug berech­tigt sind, kön­nen sich die für betrieb­li­che Auf­wen­dun­gen in einem ande­ren EU-Mit­glied­staat gezahl­te Umsatz­steu­er erstat­ten las­sen. Anträ­ge sind aus­schließ­lich elek­tro­nisch im BZStOn­line-Por­tal/­BOP beim Bun­des­zen­tral­amt für Steuern/BZSt zu stel­len. Dem Antrag sind im Regel­fall Bele­ge bei­zu­fü­gen. Bei einem Ver­gü­tungs­zeit­raum, wel­cher das Kalen­der­jahr ist, muss die bean­trag­te Ver­gü­tung min­des­tens € 50,00 betra­gen.

Tankquittungen aus Österreich

Kein Recht auf Vor­steu­er­erstat­tung haben deut­sche Unter­neh­men bezüg­lich der in Öster­reich gezahl­ten Umsatz­steu­er auf Ben­zin­rech­nun­gen. Nach den Aus­füh­run­gen auf der Infor­ma­ti­ons­sei­te des öster­rei­chi­schen Bun­des­kanz­ler­amts sind Vor­steu­er­erstat­tun­gen nur für sol­che Umsät­ze zuläs­sig, für die auch ein öster­rei­chi­scher Unter­neh­mer eine Vor­steu­er­rück­erstat­tung erhal­ten wür­de (sie­he: Vor­steu­er­erstat­tungs­ver­fah­ren „Wel­che Vor­steu­ern kön­nen erstat­tet wer­den?“ 1. Absatz. https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/umsaetze-mit-auslandsbezug-weitere-informationen/vorsteuererstattungsverfahren.html). Einen Vor­steu­er­ab­zug gibt es in Öster­reich nur für gewerb­li­che Per­so­nen­be­för­de­run­gen oder für gewerb­li­che Ver­mie­tun­gen.