Aktuelle Meldungen für Sie
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Eine sorgfältige Gestaltung kann hier erhebliche Steuervorteile bringen.
Eine pauschale Versagung dieses Steuervorteils allein wegen der Familienzugehörigkeit ist verfassungsrechtlich nicht zulässig.
Wird eine Immobilie unentgeltlich oder entgeltlich an Eltern oder andere Angehörige überlassen, liegt keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vor.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis dazu, dass wir Ihnen zeitweise nicht zur Verfügung stehen konnten, und freuen uns, Ihnen nun wieder mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
*Kinderbetreuungskosten
*Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belatungen
*Zahlungsnachweise bei Pflege - und Betreuungsleistungen
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Online-Veranstaltungen wurde durch das Bundesministerium für Finanzen neu geklärt.
Das Investitionssofortprogramm eröffnet neue steuerliche Spielräume und bietet einen deutlichen Liquiditätsvorteil im Anschaffungsjahr.
Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Softwareanbieter oder sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie bei der fristgerechten Meldung und vermeiden unnötige Risiken.
Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht bei E-Rechnungen gilt ausschließlich für den strukturierten Teil der E-Rechnung (Datensatz).
Bildgebende Rechnungsbestandteile (z.B. der pdf-Teil einer ZUGFeRD-Rechnung) müssen nur archiviert werden, wenn sie steuerlich relevante Zusatzinformationen enthalten.