Aktuelle Meldungen für Sie
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Ganz gleich, ob Sie die Feiertage im Kreise der Familie verbringen, die ersten warmen Tage im Freien genießen oder einfach ein paar ruhige Stunden einlegen: Wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten ein frohes, erholsames Osterfest.
Ab Mai 2026 startet die Bundesregierung ein neues Förderprogramm für Elektroautos, das gezielt Familien und Haushalte mit mittlerem oder niedrigem Einkommen unterstützt. Mit bis zu 6.000 Euro Zuschuss soll der Umstieg auf Elektromobilität für viele Menschen erstmals wirklich erschwinglich werden. Hier erfahren Sie, was Sie über die neue Förderung wissen müssen – und wie Sie davon profitieren können.
Das neue Jahr bringt nicht nur gute Vorsätze, sondern auch wichtige steuerliche Neuerungen mit sich. Ob Sie als Arbeitgeber, Immobilienbesitzer, Unternehmer oder Privatperson unterwegs sind: Diese neun Punkte können Ihnen bares Geld sparen – oder vor bösen Überraschungen bewahren. Hier kommen die wichtigsten Steuerinfos für Ihren Alltag, kompakt und praxisnah aufbereitet.
Aktuell kursieren gefälschte Schreiben, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Die Betrüger fordern hohe Summen im Rahmen eines „Ordnungsgeldverfahrens“ wegen unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen. Achtung: Es handelt sich um Fälschungen!
Beide Ernennungen freuen uns deshalb gleichermaßen !
Die degressive Afa kann auch niedriger gewählt werden (z.B. 20 %), was Ihnen die Möglichkeit gibt nicht nur für ein Jahr zu planen, sondern die Steuerzahlung auch für die Folgejahre zu beeinflussen (07/2025-2027).
Die Aktivrente 2026 schafft einen klaren finanziellen Anreiz, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter beruflich aktiv zu bleiben.
Eine durchdachte Vorsorgeplanung betrifft sowohl den betrieblichen als auch den privaten Bereich. Oft greifen die verschiedenen Bereiche eng ineinander.
Eine sorgfältige Gestaltung kann hier erhebliche Steuervorteile bringen.
Eine pauschale Versagung dieses Steuervorteils allein wegen der Familienzugehörigkeit ist verfassungsrechtlich nicht zulässig.
Wird eine Immobilie unentgeltlich oder entgeltlich an Eltern oder andere Angehörige überlassen, liegt keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vor.