Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, wird regelmäßig ein geldwerter Vorteil nach der 1-%-Regelung angesetzt. Nutzt der Arbeitnehmer den Firmenwagen darüber hinaus für Fahrten, um weitere Einkünfte zu erzielen (etwa im Rahmen eines zweiten Arbeitsverhältnisses), entsteht kein zusätzlicher geldwerter Vorteil.
Besonders attraktiv: Für diese Fahrten kann der Arbeitnehmer in seiner Einkommensteuererklärung zusätzlich die Entfernungspauschale geltend machen. Dies kann die steuerliche Belastung reduzieren. Bei der Nutzung eines elektrischen Firmenwagens fällt der geldwerte Vorteil nochmals geringer aus. In bestimmten Konstellationen kann die Nutzung des Firmenwagens für ein weiteres Arbeitsverhältnis sogar zu einem steuerlich wirksamen Verlust führen, der die übrigen Einkünfte mindert. Eine sorgfältige Gestaltung kann hier erhebliche Steuervorteile bringen.