Irländische Konten und gefälschte Ordnungsgeldverfahren – so schützen Sie sich
Aktuell kursieren gefälschte Schreiben, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Die Betrüger fordern hohe Summen im Rahmen eines „Ordnungsgeldverfahrens“ wegen unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen. Achtung: Es handelt sich um Fälschungen!
Worum geht es?
In den letzten Tagen und Wochen haben mehrere Mandanten Schreiben erhalten, die auf den ersten Blick offiziell aussehen. Darin wird behauptet, es lägen nicht offengelegte Umsatzzahlen vor und es drohe ein Ordnungsgeld in Höhe von mehreren Hundert Euro. Die IBANs in diesen Schreiben führen jedoch auf irländische Konten – ein klares Warnsignal!
So erkennen Sie die Fälschung
- Absender: Die Schreiben geben sich als BZSt aus, stammen aber nicht von der offiziellen Behörde.
- IBAN: Die angegebenen Konten sind im Ausland (bisher Irland).
- Inhalt: Drohung mit Ordnungsgeld wegen angeblich fehlender Umsatzmeldungen.
Was tun, wenn Sie so ein Schreiben erhalten?
- Nicht bezahlen! Überweisen Sie auf keinen Fall Geld an die angegebene IBAN.
- Prüfen: Kontaktieren Sie Ihr zuständiges Finanzamt oder das BZSt direkt, um die Echtheit des Schreibens zu klären.
- Meldung: Informieren Sie Ihre Steuerberatung oder das BZSt über den Betrugsversuch.
- Warnen: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter und Kollegen für diese Masche.
Offizielle Kanäle nutzen
Das BZSt warnt regelmäßig vor solchen Betrugsversuchen. Echte Schreiben des BZSt enthalten immer offizielle Konten in Deutschland und sind klar als behördliche Post erkennbar.
Unser Tipp
Seien Sie besonders vorsichtig bei unerwarteten Zahlungsaufforderungen – auch wenn sie auf den ersten Blick offiziell aussehen. Im Zweifel immer nachfragen!