Ab dem 1. Juli 2025 gilt die Kassenmitteilungspflicht nicht nur für Apotheken, sondern auch für viele Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten und andere Gesundheitsfachberufe. Betroffen sind alle, die elektronische Aufzeichnungssysteme nutzen – insbesondere Praxisverwaltungssoftware mit integriertem Kassenmodul.
Was bedeutet das konkret?
- TSE-Pflicht: Seit 2021 müssen Kassensysteme mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Dazu zählen nicht nur klassische Registrier- oder Cloudkassen, sondern auch Praxissoftware mit Kassenmodul.
- Meldepflicht: Jedes elektronische Kassensystem ist der Finanzverwaltung zu melden – inklusive Seriennummer, TSE-Art, Anschaffungs- und Inbetriebnahmedatum sowie eventueller Änderungen oder Außerbetriebnahmen. Die Meldung erfolgt über ELSTER, kann aber auch vom Softwareanbieter oder Steuerberater übernommen werden.
- Fristen:
- Für Systeme, die vor dem 1.7.2025 angeschafft wurden, muss die Meldung bis spätestens 31.7.2025 erfolgen.
- Für Systeme, die ab dem 1.7.2025 neu angeschafft werden, gilt eine Meldefrist von einem Monat.
Warum ist das wichtig?
Unternehmen, die ihre Systeme nicht rechtzeitig melden, riskieren Hinzuschätzungen bei Betriebsprüfungen und Zwangsgelder. Nur wer das Kassenmodul vollständig deinstalliert und Barumsätze ausschließlich auf Papier dokumentiert, fällt nicht unter die Pflicht.
Praxistipp: Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Softwareanbieter oder sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie bei der fristgerechten Meldung und vermeiden unnötige Risiken.