Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert
Am 26. Juni 2025 hat der Bundestag beschlossen, die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 zu verlängern. Die Regelung begrenzt in ausgewiesenen Gebieten den Anstieg der Miete bei der Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 556d BGB).
Hintergrund:
- Gilt für „angespannte Wohnungsmärkte“, die per Landesverordnung festgelegt werden.
- Ziel ist der Schutz vor überhöhten Mieten bei Wohnungswechsel.
- Ausnahmen gelten z. B. bei umfassender Modernisierung oder bei Erstvermietung nach dem 1.10.2014.
Hinweis für Vermieter: Bei Neuvermietungen in betroffenen Gebieten ist eine Prüfung der Vergleichsmiete weiterhin zwingend notwendig, um rechtliche Risiken zu vermeiden.r Vergleichsmiete weiterhin zwingend notwendig, um rechtliche Risiken zu vermeiden.