Hintergrund:
- Gilt für „angespannte Wohnungsmärkte“, die per Landesverordnung festgelegt werden.
- Ziel ist der Schutz vor überhöhten Mieten bei Wohnungswechsel.
- Ausnahmen gelten z. B. bei umfassender Modernisierung oder bei Erstvermietung nach dem 1.10.2014.
Hinweis für Vermieter: Bei Neuvermietungen in betroffenen Gebieten ist eine Prüfung der Vergleichsmiete weiterhin zwingend notwendig, um rechtliche Risiken zu vermeiden.