Mit dem Gesetz für ein steu­er­li­ches Inves­ti­ti­ons­so­fort­pro­gramm hat der Gesetz­ge­ber im Juli 2025 wich­ti­ge Ände­run­gen bei den Abschrei­bungs­re­geln beschlos­sen. Ziel ist es, Inves­ti­tio­nen in Deutsch­land gezielt zu för­dern und Unter­neh­men steu­er­lich zu ent­las­ten.

Degres­si­ve Abschrei­bung wie­der mög­lich

Für beweg­li­che abnutz­ba­re Wirt­schafts­gü­ter, die zwi­schen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezem­ber 2027 ange­schafft oder her­ge­stellt wer­den, kann wie­der die degres­si­ve Abschrei­bung genutzt wer­den. Sie beträgt das Drei­fa­che der linea­ren Abschrei­bung, maxi­mal jedoch 30 %. Beson­ders attrak­tiv: Die­se Metho­de lässt sich mit der Son­der­ab­schrei­bung nach § 7g EStG kom­bi­nie­ren, sodass klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men im ers­ten Jahr bis zu 70 % der Anschaf­fungs­kos­ten steu­er­lich gel­tend machen kön­nen.

Neu­er Abschrei­bungs­vor­teil für Elek­tro­fahr­zeu­ge

Eine wei­te­re Inno­va­ti­on betrifft Elek­tro­fahr­zeu­ge. Für Anschaf­fun­gen zwi­schen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezem­ber 2027 sieht das Gesetz eine beson­ders hohe Sofort­ab­schrei­bung vor: 75 % der Anschaf­fungs­kos­ten kön­nen direkt im Anschaf­fungs­jahr abge­setzt wer­den. In den Fol­ge­jah­ren sin­ken die Abschrei­bungs­sät­ze deut­lich. Die­se Rege­lung gilt für alle gewerb­lich genutz­ten E‑Fahrzeuge, vom Pkw bis zum Nutz­fahr­zeug – sogar für E‑Bikes mit Kenn­zei­chen­pflicht. Wich­tig: Die­se spe­zi­el­le Abschrei­bung ist nicht mit ande­ren Son­der­ab­schrei­bun­gen kom­bi­nier­bar.

Pra­xis­hin­weis

Unter­neh­men haben künf­tig die Wahl: Degres­si­ve Abschrei­bung plus Son­der­ab­schrei­bung oder die 75%-Regelung für E‑Fahrzeuge. Wel­che Vari­an­te güns­ti­ger ist, hängt von Inves­ti­ti­ons­art, Finan­zie­rungs­form und der erwar­te­ten Nut­zungs­dau­er ab.

Fazit:
Das Inves­ti­ti­ons­so­fort­pro­gramm eröff­net neue steu­er­li­che Spiel­räu­me und bie­tet einen deut­li­chen Liqui­di­täts­vor­teil im Anschaf­fungs­jahr. Unter­neh­men soll­ten Inves­ti­tio­nen – ins­be­son­de­re in Maschi­nen und E‑Fahrzeuge – stra­te­gisch pla­nen und die Wahl der Abschrei­bungs­me­tho­de sorg­fäl­tig abwä­gen.