Gewinne aus dem Verkauf einer Immobilie sind steuerpflichtig, wenn der Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung oder Fertigstellung erfolgt. Eine wichtige Ausnahme gilt für selbstgenutztes Wohneigentum: Der Veräußerungsgewinn bleibt steuerfrei, wenn die Immobilie entweder durchgehend seit dem Erwerb oder zumindest im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gilt jedoch: Wird eine Immobilie unentgeltlich oder entgeltlich an Eltern oder andere Angehörige überlassen, liegt keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vor. Die Folge ist, dass ein Verkaufsgewinn innerhalb der Zehnjahresfrist voll steuerpflichtig bleibt. Dies wird in der Praxis häufig unterschätzt und sollte bei der Vermögens- und Nachfolgeplanung unbedingt berücksichtigt werden.