Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weist in einer aktuellen Mitteilung vom 27.05.2025 darauf hin, dass das Förderprogramm für elektronische Lastenfahrräder und elektronische Lastenanhänger weiterhin läuft – noch bis zum 30. Juni 2027!
Was wird gefördert?
Unternehmen erhalten 25 % Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben, maximal 3.500 Euro je E‑Lastenrad oder Lastenanhänger. Eine attraktive Möglichkeit, den Fuhrpark klimafreundlich und kostengünstig zu modernisieren!
Steuerliche Vorteile: Abschreibung & Wahlrecht
Neben der Förderung profitieren Unternehmen auch steuerlich:
✅ Abschreibungsmöglichkeiten:
- Linear wie bisher oder
- Degressiv – ab 1. Juli 2025 anwendbar
- Zusätzlich: 50 % Sonderabschreibung nach § 7c EStG möglich (bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen)
✅ Förderbetrag: zwei steuerliche Gestaltungsoptionen (Wahlrecht gemäß R 6.5 EStR):
- Anschaffungskosten kürzen
→ geringere Abschreibung - Förderung als Betriebseinnahme erfassen
→ volle Abschreibung der Anschaffungskosten bleibt erhalten
Welche Variante steuerlich günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab – wir beraten Sie gerne!