Aktuelle Meldungen für Sie

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Wir wün­schen Ihnen eine fröh­li­che […]
Das Investitionssofortprogramm eröffnet neue steuerliche Spielräume und bietet einen deutlichen Liquiditätsvorteil im Anschaffungsjahr.
Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Softwareanbieter oder sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie bei der fristgerechten Meldung und vermeiden unnötige Risiken.
Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht bei E-Rechnungen gilt ausschließlich für den strukturierten Teil der E-Rechnung (Datensatz). Bildgebende Rechnungsbestandteile (z.B. der pdf-Teil einer ZUGFeRD-Rechnung) müssen nur archiviert werden, wenn sie steuerlich relevante Zusatzinformationen enthalten.
Unser Team ist weiterhin für Sie da Auch während der Urlaubszeit stehen wir Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, erreichen Sie uns wie gewohnt zu unseren regulären Öffnungszeiten. Vereinbaren Sie gerne einen Termin – persönlich, telefonisch oder digital.
Berufsträger in Mitunternehmerschaften können auch dann als Freiberufler gelten, wenn sie hauptsächlich Managementaufgaben übernehmen – solange sie ihre Berufsqualifikation aktiv einbringen und Teil der berufstypischen Leistungserbringung sind.
Was wird gefördert? Unternehmen erhalten 25 % Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben, maximal 3.500 Euro je E-Lastenrad oder Lastenanhänger. Eine attraktive Möglichkeit, den Fuhrpark klimafreundlich und kostengünstig zu modernisieren!
Das Gericht stellte klar: Es sei allgemein anerkannt, dass ein Arbeitsweg von bis zu einer Stunde je Strecke als „zumutbar“ gilt. Eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung liegt daher nicht vor, wenn kein nachvollziehbarer Grund gegen das tägliche Pendeln spricht.
Mis­si­on abge­schlos­sen – Herr Jung­hans […]
Nur tatsächliche Aufwendungen, die aus der Rücklage entnommen und für Erhaltungsmaßnahmen verwendet werden, können steuermindernd geltend gemacht werden.
Am 26. Juni 2025 hat der Bundestag beschlossen, die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 zu verlängern. Die Regelung begrenzt in ausgewiesenen Gebieten den Anstieg der Miete bei der Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 556d BGB).
Mit Urteil vom 11.03.2025 (Az. IX R 17/24) hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt, dass bei teilentgeltlicher Übertragung eines Grundstücks ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 EStG vorliegen kann – auch dann, wenn das Entgelt unter den historischen Anschaffungskosten liegt.