Von der E‑Auto-Förderung bis zur Grundsteuer: So sparen Sie Steuern – und vermeiden teure Fehler
Das neue Jahr bringt nicht nur gute Vorsätze, sondern auch wichtige steuerliche Neuerungen mit sich. Ob Sie als Arbeitgeber, Immobilienbesitzer, Unternehmer oder Privatperson unterwegs sind: Diese neun Punkte können Ihnen bares Geld sparen – oder vor bösen Überraschungen bewahren. Hier kommen die wichtigsten Steuerinfos für Ihren Alltag, kompakt und praxisnah aufbereitet.
1. E‑Dienstwagen: Pauschalen ade – jetzt gilt der Einzelnachweis!
Was sich 2026 ändert: Bis Ende 2025 konnten Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden steuerfreie Pauschalen (30–90 €/Monat) für das private Laden von E‑Dienstwagen erstatten. Ab 1. Januar 2026 ist Schluss damit! Nur noch die tatsächlich entstandenen Ladekosten sind steuerfrei erstattbar – und das auch nur mit Einzelnachweis.
Ausnahme: Das Aufladen am betrieblichen Ladepunkt bleibt steuerfrei.
Tipp: Dokumentieren Sie ab sofort alle Ladevorgänge, um keine Nachteile zu haben.
2. Gebäudesanierung: Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten?
Achtung Investoren! Bei Sanierungen von betrieblich genutzten oder vermieteten Immobilien entscheidet die Einstufung der Kosten, ob Sie diese sofort absetzen oder über Jahre abschreiben müssen. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu neue Leitlinien veröffentlicht.
Praxistipp: Lassen Sie vor Baubeginn steuerlich prüfen, wie Sie die Kosten optimal geltend machen können – das kann Ihre Liquidität deutlich verbessern.
3. Steuererklärung 2025: Diese Fristen laufen!
Merken Sie sich:
31. Juli 2026: Abgabefrist, wenn Sie die Erklärung selbst machen.
1. März 2027: Frist bei Erstellung durch einen Steuerberater.
Ausnahme: Nur bei schwerer Erkrankung oder anderen Härtefällen gibt es Verlängerungen.
4. Grundsteuer: Meldepflicht bis 31. März 2026!
Wer betroffen ist: Grundstückseigentümer müssen Änderungen (Neubau, Anbau, Kernsanierung, Abriss, Nutzungsänderung) dem Finanzamt melden – bis spätestens 31. März 2026 für Änderungen aus 2025.
Wie? Über ELSTER mit dem Formular „Grundsteueränderungsanzeige“.
Warum? Versäumnisse können zu Nachzahlungen führen.
5. Grundsteuer-Erlass bei Mietausfällen: Bis zu 50 % sparen!
Chance für Vermieter: Bei nicht selbst verschuldeten Mietausfällen (z. B. durch Leerstand oder Zahlungsausfälle) können Sie einen teilweisen Erlass der Grundsteuer beantragen:
- Mehr als 50 % Mietausfall: 25 % Erlass
- Vollständiger Mietausfall: 50 % Erlass
Frist: Antrag bis 31. März 2026 bei der Gemeinde stellen.
6. Familiäre Geldgeschenke: Vorsicht vor der Schenkungsteuer!
Aktuelles Urteil: Ein Vater schenkte seinem Sohn über die Jahre immer wieder Geld – insgesamt mehr als 400.000 €. Das Finanzgericht entschied: Auch „Gelegenheitsgeschenke“ zählen zum Schenkungsfreibetrag! Wird dieser überschritten, fällt Schenkungsteuer an.
Tipp: Dokumentieren Sie Geschenke und nutzen Sie den Freibetrag (400.000 € pro Elternteil alle 10 Jahre) strategisch.
7. FAQ des Finanzministeriums: Kein Rechtssicherheitsgarant!
Wichtig zu wissen: Die FAQs des Bundesfinanzministeriums sind hilfreich – aber nicht rechtsverbindlich. Im Streitfall zählt allein das Gesetz. Lassen Sie sich im Zweifel professionell beraten.
8. Turboabschreibung für Elektroautos: Jetzt auch für Gebrauchtwagen!
Gute Nachricht für Unternehmer: Seit Juli 2025 können 75 % der Anschaffungskosten für reine Elektroautos im ersten Jahr abgeschrieben werden – auch bei gebrauchten Fahrzeugen! Das spart Steuern und fördert die Elektromobilität.
9. Vorauszahlungen: Jetzt prüfen und sparen!
So geht’s: Hat das Finanzamt zu hohe Vorauszahlungen für 2026 festgesetzt? Dann stellen Sie bis 05. Mai einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen ab dem 2. Quartal – mit einer realistischen Gewinnprognose als Begründung.
Unser Fazit: Jetzt handeln, Steuern sparen!
Viele dieser Themen erfordern schnelles Handeln – sei es bei der Meldung von Grundstücksänderungen, der Beantragung von Erlässen oder der Dokumentation von Ladekosten. Eine frühzeitige steuerliche Beratung hilft, Potenziale zu nutzen und Risiken zu vermeiden.
Fragen Sie sich:
- Haben Sie alle Fristen im Blick?
- Nutzen Sie alle Abschreibungsmöglichkeiten?
- Sind Ihre Vorauszahlungen noch aktuell?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung!