Die degressive Abschreibung ab 1. Juli 2025 wieder möglich
Ab dem 1. Juli 2025 wird die degressive Abschreibung (AfA) für bewegliche Anlagegüter (z. B. Maschinen, Betriebsausstattung, technische Geräte) wieder eingeführt. Die Regelung gilt für Anschaffungen oder Herstelllungen bis zum 31. Dezember 2027.
Was bedeutet das für Sie?
Statt jedes Jahr gleich hohe Abschreibungen (lineare AfA) vorzunehmen, können Sie in den ersten Jahren höhere Beträge steuerlich geltend machen.
- Der Abschreibungssatz darf bis zu 30 % pro Jahr betragen.
- Gleichzeitig darf er maximal das Dreifache des linearen Satzes betragen.
- Im Jahr der Anschaffung wird die Abschreibung anteilig nach Monaten berechnet.
- In den Folgejahren wird jeweils vom Restbuchwert abgeschrieben.
- Ein Wechsel zur linearen Abschreibung ist später jederzeit möglich.
Welche Vorteile hat die degressive Abschreibung für Sie?
Höhere Abschreibung bedeutet für Sie höhere Betriebsausgaben und daraus resultierend einen geringeren steuerpflichtigen Gewinn. Die geringere Steuerbelastung verschafft Ihnen und Ihrem Unternehmen mehr Liquidität welche Sie für bereits getätigte oder für geplante Investitionen einplanen können.
Die degressive Afa kann auch niedriger gewählt werden (z.B. 20 %), was Ihnen die Möglichkeit gibt nicht nur für ein Jahr zu planen, sondern die Steuerzahlung auch für die Folgejahre zu beeinflussen (07/2025–2027).
Wichtig:
Es handelt sich hierbei nur um eine Verschiebung des Abschreibe-Betrages. Das Abschreibe-Volumen wird durch die degressive Afa nicht beeinflusst.