Die umsatz­steu­er­li­che Behand­lung von Online-Ver­an­stal­tun­gen wur­de durch das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Finan­zen neu geklärt.

  1. Hin­ter­grund

Für Ver­an­stal­tun­gen und Semi­na­re gibt es ver­schie­de­ne Ange­bots­for­men. Neben Prä­senz-Ver­an­stal­tun­gen fin­den heut­zu­ta­ge immer mehr Online-Semi­na­re statt. Die­se kön­nen als digi­ta­le Live-Ver­an­stal­tun­gen statt­fin­den oder als Live-Mit­schnit­te oder vor­pro­du­zier­te Auf­zeich­nun­gen zum Down­load zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Neben der Fra­ge des umsatz­steu­er­li­chen Leis­tungs­or­tes stellt sich dabei auch die Fra­ge einer mög­li­chen Steu­er­be­frei­ung bzw. Steu­er­ermä­ßi­gung.

2. Digi­ta­le Mit­schnit­te und vor­pro­du­zier­te Inhal­te

Wer­den Auf­zeich­nun­gen digi­tal oder vor­pro­du­ziert zur Ver­fü­gung gestellt, und sind durch den Emp­fän­ger indi­vi­du­ell über das Inter­net abruf­bar, bestimmt sich der Ort die­ser elek­tro­nisch erbrach­ten Dienst­leis­tung nach dem Wohn­sitz des Leis­tungs­emp­fän­gers, wenn es sich um einen Nicht­un­ter­neh­mer (Pri­vat­per­son) han­delt. Eine umsatz­steu­er­li­che Steu­er­be­frei­ung ist auf auf­ge­zeich­ne­te Mit­schnit­te oder vor­pro­du­zier­te Inhal­te nicht anwend­bar.

3. Live-Strea­ming

Soll­te es sich bei der Online-Ver­an­stal­tung um ein Live-Strea­ming einer par­al­lel in Echt­zeit statt­fin­den­den Ver­an­stal­tung han­deln, befin­det sich der Ort die­ser nicht elek­tro­nisch erbrach­ten Dienst­leis­tung eben­falls beim Wohn­sitz des Leis­tungs­emp­fän­gers, soweit es sich hier­bei um eine Pri­vat­per­son han­delt.

Umsatz­steu­er­li­che Steu­er­be­frei­un­gen bzw. Steu­er­ermä­ßi­gun­gen sind bei Live-Strea­ming-Ver­an­stal­tun­gen mög­lich, wenn der Dienst­leis­ter die ent­spre­chen­den Vor­aus­set­zun­gen des §4 Nr. 20 oder §12 Abs. 2 Nr. 7 erfüllt.

4. Kom­bi-Ange­bo­te

Bei einer kom­bi­nier­ten Live-Ver­an­stal­tung mit spä­te­rer Down­load­mög­lich­keit zu einem Kom­bi­preis unter­liegt die gesam­te Dienst­leis­tung dem all­ge­mei­nen Umsatz­steu­er­satz.