Bürokratieentlastung

Die Bun­des­re­gie­rung will Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer von Büro­kra­tie ent­las­ten. Das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um spricht von dem größ­ten je geschnür­ten Ent­las­tungs­pa­ket. Das Volu­men der Ent­las­tung soll nach Regie­rungs­an­ga­ben ins­ge­samt über € 3 Mrd. betra­gen und der Büro­kra­tie­kos­ten­in­dex soll auf den nied­rigs­ten Stand seit sei­ner Erhe­bung gedrückt wer­den. Zu den bis­he­ri­gen wesent­li­chen Ent­las­tungs­pa­ke­ten zäh­len unter ande­rem die Ver­kür­zung von Auf­be­wah­rungs­fris­ten, diver­se Maß­nah­men zum Abbau von Mel­de- und Infor­ma­ti­ons­pflich­ten oder die diver­sen Pro­jek­te zur Ver­wal­tungs­ver­ein­fa­chung und Beschleu­ni­gung.

Neue Vorschläge

Die Bun­des­re­gie­rung hat in einer im Juni 2024 vor­ge­leg­ten For­mu­lie­rungs­hil­fe wei­te­re Maß­nah­men zur Abschaf­fung über­schüs­si­ger Büro­kra­tie vor­ge­schla­gen. Unter ande­rem sol­len Arbeit­ge­be­rin­nen und Arbeit­ge­ber auch per E‑Mail über die Bedin­gun­gen ihrer Arbeits­ver­trä­ge infor­mie­ren dür­fen und Alters­gren­zen­ver­ein­ba­run­gen tref­fen kön­nen. Damit kön­nen Abläu­fe in der Per­so­nal­ab­tei­lung bes­ser digi­ta­li­siert wer­den. Nur in beson­ders für Schwarz­ar­beit anfäl­li­gen Bran­chen soll wei­ter­hin die Papier­form zwin­gend gel­ten.

Betriebsstätten

Unter­neh­men, die ihre Betriebs­stät­te in den ört­li­chen Zustän­dig­keits­be­reich einer ande­ren Gewer­be­be­hör­de ver­le­gen, sol­len sich künf­tig nicht mehr bei der bis­he­ri­gen Behör­de abmel­den müs­sen. Viel­mehr soll die Neu­an­mel­dung allei­ne genü­gen.

Stand: 28. Juli 2024