Nur nicht zu voreilig! - 10 Tipps für einen erfolgreichen Immobilienkauf  

1. Keine Reservierungsgebühr zahlen

Es kommt vor, dass Makler vom Interessenten eine Reservierungsvereinbarung unterschreiben lassen. Ziel ist es, den Druck auf den potenziellen Käufer zu erhöhen, indem bei einem Nicht-Kauf eine Gebühr in Höhe von mehreren tausend Euro anfällt.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine solche Vereinbarung nicht rechtswirksam ist.

2. Sanierung einkalkulieren

Wer mit dem Gedanken des Kaufes einer Altbauimmobilie spielt, sollte nicht zu viel Wert auf das tatsächliche Alter, sondern viel mehr auf den Zustand legen. Generell kann man sagen, dass der Altbau immer kostengünstiger als ein Neubau sein muss. Als grober Anhaltspunkt gilt, dass bei dem Kauf einer Immobile, die älter als 30 Jahre ist, immer 10 Prozent als Sanierungskosten einkalkuliert werden sollten.

3. Besichtigung mit Fachmann

Ein großer Vorteil den der Altbau bietet ist, dass man zumindest vordergründig sofort sieht, was man bekommt. Allerdings ist als Leihe schwer zu erkennen, ob zum Beispiel die Leitungen veraltet sind. Die meisten Probleme ergeben sich jedoch bei der Schall- und Wärmedämmung und mit Feuchtigkeit in solchen Altbauten. Empfehlenswert ist es somit, immer einen Fachmann zu einer Besichtigung mitzunehmen. Dieser kann mit seinem geschulten Auge auf typische Jahrgangsprobleme wie zum Beispiel Asbest in den Bauten der Siebzigerjahren achten.

4. Auf die Lage achten

Um sich in der neuen Immobilie wohl zu fühlen ist die Umgebung sehr wichtig. Kriterien wie die Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und die Nachbarschaft sollten nicht unterschätzt werden. Empfehlenswert ist es pro Objekt drei bis fünf Besichtigungstermine zu vereinbaren, um die Umgebung möglichst gut einschätzen zu können. Eine Straße, die am Wochenende lediglich eine ruhige Umgehungsstraße ist, kann unter der Woche schnell zu einer stark befahrenen Straße werden. 

5. Protokolle der Eigentümerversammlungen lesen

Bei dem Kauf einer Eigentumswohnung sollte sich der potenzielle Käufer immer die Protokolle der letzten 5 Jahre der Eigentümerversammlungen geben lassen. Beim Lesen kann man erkennen, welche Reparaturen in den letzten Jahren vorgeschlagen, durchgeführt und vor allem welche nicht durchgeführt wurden und evtl. demnächst anstehen. Außerdem erhält man einen Eindruck der Eigentümergemeinschaft. Annähernd einstimmige Beschlussfassungen lassen auf eine harmonische Gemeinschaft schließen. Im Gegensatz dazu deutet eine ständige Sitzungsdauer von mehr als 4 Stunden auf eine schwierige Eigentümergemeinschaft hin.

6. Aufpassen bei der Baubeschreibung

Wichtig ist es bei dem Zusatz „oder gleichwertig“ hellhörig zu werden. Diesen findet man oftmals, wenn das vereinbarte Produkt nicht zu bekommen ist. Solch ein kleiner Zusatz kann eine große Wirkung haben und vielfältig ausgelegt werden. Der BGH hat entschieden, dass solch eine Klausel demnach nicht rechtswirksam ist. Somit sollte das genaue Fabrikat mit Marke und Modellnummer in die Baubeschreibung aufgenommen werden. Bei Lieferengpässen muss der Bauträger vergleichbare Produkte anbieten, woraufhin dann der Bauherr entscheidet. Ebenfalls wichtig ist der Ausweis des reinen Modellpreises exklusive der Montagekosten.

7. Vorausdenken

Bei jedem Kauf oder Bau einer Immobile immer an den Weiterverkauf denken. Somit ist z.B. von dem Einbau vieler Schrägen abzuraten. Bei der Prüfung des fertigen Grundrisses sollte man sich einen Experten zu Rate ziehen, um in der Zukunft keine Probleme zu haben. Mögliche Pluspunkte erhält die Wohnung beispielsweise wenn sie barrierefrei ist, über eine Garage und einen Aufzug verfügt.

8. Fertigstellungstermin vereinbaren

Ein altbekanntes Problem bei einem Neubau ist die Einhaltung des Fertigstellungstermins durch den Bauträger. Ratsam ist es in dem Bauvertrag nicht nur einen genauen Fertigstellungstermin zu vereinbaren. Vielmehr sollte zusätzlich eine Vertragsstrafe – die dem Bauträger auch „weh“ tut – festgelegt werden, falls dieser Termin nicht eingehalten wird.

9. Bezugsfertig, nicht schlüsselfertig

Zwei ähnliche Worte mit einem gewaltigen Unterschied. Der Begriff „schlüsselfertig“ taucht nach wie vor in vielen Bauverträgen auf, obwohl er rechtlich nicht definiert ist. Bezugsfertig ist hingegen definiert und bedeutet, dass das Haus tatsächlich bewohnbar ist und unter anderem Strom, Wasser und Heizung funktionieren.

10. Nicht zu früh zahlen

In der Regel sind 13 Raten für die Bezahlung vorgesehen, jedoch ist es gesetzlich auch möglich, eine Verkürzung auf 7 Raten vorzunehmen. Da man immer damit rechnen muss, dass noch Mängel am Haus sind oder der Bauträger unerwartet pleite geht, sollte bis zum fertigen Dachstuhl nicht mehr als 50% des Gesamtpreises bezahlt sein. Die letzte Rate sollte bei der Abnahme und Schlüsselübergabe noch offen sein.